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Mein nachfolgender Beitrag soll der Wissenserweiterung demokratisch gesinnter
Bürger dienen.
Dieter Rüggeberg
Feindstaat oder Freundstaat?
Frage: Wie lange darf ein besiegter Staat nach
den Menschenrechtsregeln der UN von den Siegern versklavt werden,
50, 100 oder 200 Jahre?
Da die Feindstaatenklauseln der UN gegenwärtig noch immer
bestehen, möchte ich etwas mehr Licht auf diese Politik der
Siegerstaaten werfen. Es heißt dazu im Handbuch der Vereinten
Nationen auf Seite 114/115 unter anderem:
Damit war eine
Friedensordnung geschaffen, die noch deutlicher als in der Völkerbundsatzung
die Staatengemeinschaft für unabsehbare Zeit in die Klasse der
Sieger und die der Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht
nur bis auf weiteres von der neuen Gemeinschaft ausschloß,
sondern als habituelle Angreifer abqualifizierte und in den Art.
53 und 107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und
Präventivmaßnahmen herabstufte, ohne den Siegern hierbei
irgendwelche zeitlichen Beschränkungen aufzuerlegen.
Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen werden den Siegern (mit Ausnahme der
Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte, die als
individuelle Rechtspositionen außerhalb des herkömmlichen völkerrechtlichen
Systems staatlicher Berechtigungssubjekte stehen) keine Beschränkungen
auferlegt. Unter Kriegsfolgemaßnahmen > im Sinne von Art. 107 könnten
Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie einseitige Akte
autoritativen Charakters, z. B. teilweise Annexion oder militärische
Besetzung des Territoriums des Feindstaates, Einschränkung
seiner Souveränität oder Erzwingung der Verpflichtungen eines
Friedensvertrages mit Waffengewalt. Ähnlich unbeschränkt sind
die Befugnisse der Staaten, die in einem regionalen Bündnis
gegen die Erneuerung der Angriffspolitik eines Feindstaates
zusammengeschlossen sind.
Die betreffenden Mächte haben das Recht, den Begriff Angriffspolitik > selbst auszulegen, und
werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten
Nationen von 1974 (Res. 3314 (XXIX) vom 14.12.1974) gebunden.
Damit könnte nach Art. 53 bereits eine politische Tendenz, die
weder völkerrechtliche Positionen gefährdet, noch auf die vom Völkerrecht
anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt (etwa die Berufung auf das
Selbstbestimmungsrecht oder das Recht auf Heimat), sämtliche Zwangsmaßnahmen
des Völkerrechts in Gang setzen.
Diese paar Sätze nur zur Erinnerung daran, daß bis heute
keine Friedensverträge mit jenen Ländern abgeschlossen wurden,
mit denen Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges im
Kriegszustand war. Es waren übrigens fünfzig von den sechzig
damals auf der Erde existierenden Nationen. Der permanente
Bestand der Feindstaatenklauseln macht klar, daß selbstverständlich
alle deutschen Bundeskanzler und Bundespräsidenten seit 1945
zuerst einen Eid vor den alliierten Geheimdiensten CIA und Mossad
ablegen müssen, bevor sie ihre Meineide auf die deutsche
Verfassung ablegen. Andreas von Bülow hat die Einzelheiten zu
diesem Skandal in seinem Buch Im Namen des Staates
ziemlich ausführlich offengelegt.
Die genannten Zwangsmaßnahmen dürfen natürlich bereits dann
in Gang gesetzt werden, wenn zum Beispiel hundert ausländische
Asylanten aus Siegerländern sich in Deutschland bedroht fühlen
und dies bei der UN vorbringen. Dann dürfen die alliierten
Siegermächte bereits wieder einige Millionen Tonnen Bomben täglich
auf Deutschland werfen, bis kein Stein mehr auf dem anderen steht.
So einfach ist das, wenn man das richtige Gesetz und die
Luftwaffe im Rücken hat! Hemmungen gibt es bei den Alliierten
mit Sicherheit keine, wie der seit Jahren andauernde Massenmord
im Irak und die Ereignisse im früheren Jugoslawien beispielhaft
belegen.
Alle Verträge Deutschlands mit Siegerstaaten und deren Verbündeten
nach 1945 wurden demnach unter Erpressungsbedingungen
abgeschlossen, also nicht unter Bedingungen der
Gleichberechtigung und Souveränität. Daraus folgt ganz klar, daß
sämtliche seit 1945 unter dieser Zwangsmaßnahme mit Deutschland
abgeschlossenen Verträge rechtsungültig sind, wobei ich
insbesondere an den Deutschlandvertrag und den Zwei-plus-Vier-Vertrag
denke. Kein deutscher Bürger braucht sich demnach an die unter
dem Druck von Erpressungsmitteln geschlossenen Verträge gebunden
zu fühlen. Wann wird sich wohl das sogenannte Internationale
Kriegsverbrechertribunal >
in Holland mit diesem Fall befassen?
Kommentar:
Selbst diese wenigen Zeilen zeigen mit aller Deutlichkeit, daß
das deutsche Volk seit 1945 im Zustand der Sklaverei lebt. Es
wurde lediglich die harte Sklaverei der Nationalsozialisten durch
die Sklaverei der Alliierten abgelöst. Die Nichtigkeit
der obengenannten Verträge geht auch eindeutig aus der
Genfer Konvention von 1949 hervor, Art. 11:
"Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge
der Besetzung ihres Gebietes oder eines wichtigen Teiles ihres
Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind
verboten und nichtig."
Die Sonderrechte der alliierten Besatzungsmächte in Deutschland
wurden bis heute nicht beseitigt. Offensichtlich ist die Genfer
Konvention den Staaten der UN unbekannt, denn ich habe noch nie
vernommen, daß auch nur ein einziger innerhalb der letzten 50
Jahre gegen die vielen verbotenen Sondervereinbarungen der
deutschen Agentenregierungen Einspruch erhoben hätte. Über die
eigenartige Tatsache, daß seit 1945 nicht eine einzige deutsche
Regierung sich um eine Abschaffung dieser entwürdigenden
Zustände bemüht hat, sollte jeder Wähler mal ein paar Tage
meditieren. Anschließen sollte er sich über die Begriffe
Demokratie und Souveränität unterrichten, und sich die Frage
stellen, ob seit 1989/1990 überhaupt noch eine rechtmäßige
deutsche Regierung besteht.
Dieter Rüggeberg .....www.geheimpolitik.de
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